Podologie

Wissenswertes über die Podologie



Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Bezeichnung leitet sich vom Griechischen pous (πούς) – Genitiv podos (ποδός) – für „Fuß“ und logos (λόγος) für „Lehre/Kunde“ ab.

Die Maßnahmen von Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Podologen sind aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert.Die Ausbildung zum Podologen beträgt 2 Jahre in Vollzeit und endet mit einer staatl. annerkannten Prüfung.

Die Bezeichnung der "Podologie" bietet Gewähr, dass Sie sich mit Ihren Fußproblemen in ausgebildete und qualifizierte Fußpflege-Hände begeben. Achten Sie also immer darauf, dass die podologische Behandlung Ihres Fußes bei einer anerkannten Podologin bzw. einem anerkannten Podologen stattfindet.
Die Podologie ist ein anerkannter medizinischer Heilberuf, für den bei Bedarf vom Arzt ein podologisches Rezept ausgestellt werden kann. Diese Rezepte können auch nur von anerkannten Podologinnen und Podologen mit Kassenzulassung eingelöst werden.

Was ist der Unterschied zwischen der medizinischen- und der kosmetischen Fußpflege?

Die kosmetische Fußpflege kann im Gegensatz zur Podologie als Gewerbe frei ausgeübt werden. Die kosmetische Fußbehandlung bedarf KEINER Ausbildung oder Eignung und unterliegt daher auch nicht der Überwachung und Prüfung durch staatliche Behörden.

In Deutschland regelt das Podologengesetz, die Ausbildungsverordnung und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) das Berufsbild und die Ausbildung zur "Podologin“ bzw. zum "Podologen“. Das Berufsbild ist das jüngste in der Gruppe der bundesgesetzlich nach Art. 74 Nr. 19 GG geregelten Gesundheitsfachberufe.
2001 schuf das Podologiegesetz eine bundeseinheitliche Regelung für staatlich geprüfte Podologen. Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung für "Podologin" und "Podologe“ geschützt. Die berufliche Tätigkeit der Podologie bezieht sich im Grunde auf die "Medizinische Fußpflege", so dass seit 2003 auch die Bezeichnungen für die "Medizinische Fußpflegerin" und dem "Medizinischen Fußpfleger“ gesetzlich geschützt sind.
Als Podologin oder Podologen, bzw. als medizinische Fußpflegerin oder medizinischer Fußpfleger darf man sich nur mit staatliche annerkanter Prüfung nennen (§ 1 PodG). Der Missbrauch dieser Titel stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Fortbildungspflicht für Podologen mit Kassenzulassung

Für die Sicherstellung der Qualität der Heilmittelerbringung bei der podologischen Behandlung ist es notwendig, dass sich alle an der ambulanten Heilmittelversorgung beteiligten Podologen in Praxen nach § 124 Abs. 2 SGB V und Einrichtungen nach § 124 Abs. 3 SGB V zielgerichtet regelmäßig fortbilden. Mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) am 01.01.2004 wurde die Fortbildung ausdrücklich der Regelungskompetenz der Empfehlungspartner zugeordnet (vgl. § 125 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). (Quelle: Wikipedia)
Ich bilde mich regelmäßig weiter, um ein möglichst weites Spektrum abzudecken und nach den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen arbeiten zu können.


Wie läuft eine podologische Komplexbehandlung ab?

Planen Sie für eine podologische Komplexbehandlung ca.  45 min  ein.

Vor Beginn müssen Sie als neuer Patient/ neue Patientin einmalig meine Aufklärungspflicht, sowie ein Blatt zur Datenverarbeitung (DSGVO) unterschreiben.

Dort steht z.B. drin:

-Sind Sie Diabetiker oder Rheumatiker, leiden Sie an einer Gefäßkrankheit oder anderen Erkrankungen?

-Wurden an Zehen oder Füßen Operationen durchgeführt?

- Leiden Sie an Psoriasis oder Neurodermitis?

-Sind Allergien bekannt?

-Nehmen Sie Medikamente wie z.B. Blutverdünner ein?

Mit Hilfe Ihrer Antworten, geben Sie mir die Möglichkeit einen individuellen Behandlungsplan zu erstellen und mögliche Risiken zu minimieren.


Mit einem Hautdesinfektionsmittel werden Ihre Füße desinfiziert.

Die eingeschweißten und sterilen Instrumente werden aus der Folie entnommen.

Die Nägel werden gekürzt und die Nagelränder geglättet.

Verdickte oder mykotische Nägel werden bis zur normalen Stärke der Nagelplatte abgetragen.
Eingewachsene Nagelecken werden wenn notwendig entfernt und schonend behandelt um ein Einwachsen zu verhindern.
Mit einem Fräser  werden vorsichtig die Nagelränder und –falz behandelt, um Verhornungen zu lösen.

Übermäßige Hornhaut, Schwielen, Risse und Hühneraugen werden vorsichtig mit speziellen Instrumenten entfernt.

Die Zehenzwischenräume werden inspiziert. Auch hier werden, falls vorhanden, Verhornungen, Schwielen und Hühneraugen entfernt.

Die Füße werden mit einem für Ihren Hauttyp passenden Pflegemittel eingecremt.
Dabei verwenden ich ausschließlich hochwertige Produkte der Firma Gewohl oder Peclavus.






Share by: